Heute hat das Europäische Parlament einen neuen, wichtigen Meilenstein im Kampf gegen strukturellen Rassismus und Diskriminierung erreicht. Mit dem verabschiedeten Entschließungsantrag setzen wir in Europa erstmals einen starken Schwerpunkt auf den Schutz, die Gleichstellung und Inklusion von Minderheiten. Nun liegt es an der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und den Mitgliedsstaaten diesen Forderungen nachzukommen und die gesamteuropäische Aufgabe anzugehen.
Romeo Franz, Schattenberichterstatter im LIBE Ausschuss, vertrat im Gesetzgebungsprozess die Interessen der Grüne/EFA-Fraktion und äußert sich zur erfolgreichen Abstimmung:
„Mit diesem Entschließungsantrag fordern wir nachdrücklich die eigentlichen Ursachen von strukturellem Rassismus und Diskriminierung endlich anzugehen. Der Kampf gegen Rassismus muss schließlich in der EU angegangen werden. Dafür setzen wir nun einen neuen, wichtigen Meilenstein. Wir, das Europäische Parlament, dürfen die Schande der Entmenschlichung nicht weiter tolerieren. Nur so können wir unsere Menschlichkeit bewahren. Dafür setzen wir heute ein Zeichen in Europa.“
Das Europäische Parlament fordert im Detail:
• die Folgemechanismen des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus 2020–2025 sicherzustellen, einschließlich ehrgeiziger Benchmarks und klarer Ziele, dass nationale Aktionspläne bis 2022 angenommen werden und dass der EU-Aktionsplan über 2025 hinaus fortgeführt wird;
• das Gleichstellung und der Kampf gegen strukturellen Rassismus in die gesamte horizontalen intersektionalen Ansatzes einfließen müssen;
• die eigentlichen Ursachen von strukturellem Rassismus und Diskriminierung anzugehen;
• die Kommission auf, den Vorschlag für die Gleichbehandlungsrichtlinie auf der Grundlage des Standpunkts des Parlaments zu aktualisieren, indem sie sich auch mit der intersektionellen Diskriminierung befasst;
• die Einrichtung einer Ratsformation zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Gleichstellung, um die Bekämpfung von Rassismus und die Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in alle Politikbereiche zu gewährleisten;
• eine Verurteilung der anhaltenden sozioökonomischen Ungleichheiten in Bereichen wie Wohnungswesen, Justizsystem, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und Bildung und fordert nachdrücklich, die vollständige Umsetzung und Durchsetzung der EU-Antidiskriminierungsgesetzgebung sicherzustellen;
• die Verurteilung von Polizeigewalt und mangelnder Rechenschaftspflicht und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu unabhängigen und gut funktionierenden polizeilichen Beschwerdemechanismen sicherzustellen;
• Fachschulungen für Strafverfolgungs- und Justizbehörden;
• die Gleichberechtigung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine, wobei die Doppelmoral und die Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe an den Grenzen der EU verurteilt werden;
• die Gewährleistung der Einbeziehung der betroffenen Gruppen in die Politikgestaltung;
• die verstärkte Finanzierung des CERV-Programms zur Unterstützung von Projekten im Bereich Antirassismus und Antidiskriminierung und umfassende Nutzung der Kindergarantie zur Bekämpfung von strukturellem Rassismus gegen Kinder.