Wenn in Deutschland eine Person z.B. aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wird, kann sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Diese kann dem Opfer von Diskriminierung Hilfe und Unterstützung zukommen lassen und auf den Fall öffentlich aufmerksam machen. Diese öffentlichen Einrichtungen nehmen damit eine wichtige Rolle im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung ein.
Ich arbeite derzeit auf EU-Ebene an einem neuen Gesetz, das die Arbeit dieser Antidiskriminierungsstellen in ganz Europa auf ein neues solides Fundament stellen soll. Insbesondere soll die Unabhängigkeit dieser öffentlichen Stellen gesetzlich garantiert werden. Dies würde eine Einflussnahme durch demokratiegefährdende und rassistische Regierungen verhindern, wie z.B. in Polen oder Ungarn.
Außerdem soll gesetzlich garantiert werden, dass die Antidiskriminierungsstellen in allen EU-Mitgliedsstaaten über eine ausreichende Ausstattung mit Geld und Fachpersonal verfügen. Das ermöglicht eine effektive Arbeitsweise, damit den Opfern von Diskrimierung auch wirklich geholfen werden kann.
In Zukunft könnten die Antidiskriminierungsstellen Opfer von Diskriminierung auch bei Gerichtsprozessen besser unterstützen. Damit hätten Opfer von Diskriminierung einen starken Partner, der vor Gericht für die ihnen zustehenden Rechte eintritt. Das ist eine große Neuerung, die mit dem neuen Gesetz kommen könnte.
Diese Woche fand im Europäischen Parlament eine erste Anhörung zu diesem neuen Gesetz statt. Ich werde mich in den kommenden Monat dafür stark machen, dass diese Gesetze möglichst schnell auch verabschiedet werden. Das wäre ein wichtiger Schritt in unserem gemeinsamen Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung!